Das Thema Ausgangssperre ist vom Tisch und auch die Region wird geöffnet. Wir haben auf einen Blick, was ab 9. Mai erlaubt ist und welche Einschränkungen bestehen bleiben.

KATALONIEN / EUROPA PRESS. In nur wenigen Tagen hat sich das Blatt gewendet. Die Regierung hat von dem Vorhaben Abstand genommen, eine gesetzliche Basis zu schaffen, um die Ausgangssperre aufrechtzuerhalten. Solange die Lage der Pandemie stabil bleibt, wird die Vorbereitungen dazu nicht weiterverfolgt. Was ab 9. Mai erlaubt ist, haben wir in unserer Übersicht.


Wie die Regierung erklärte, werden mit dem Ende des Alarmzustands am 9. Mai die wichtigsten Beschränkungen der Pandemie automatisch aufgehoben. Zu diesen Einschränkungen gehört die nächtliche Ausgangssperre von 22.00 bis 6.00 Uhr und die Schließung der Region Kataloniens. Allerdings wird nach Möglichkeiten gesucht sie wiederherzustellen, wenn sich die Pandemie-Daten verschlechtern, auch wenn dies einer gerichtlichen Bestätigung bedarf.

Die Generalitat setzt dagegen auf alternative Maßnahmen. Dazu zählt die Limitierung der Kapazitäten in Innenräumen und auch die Nachtgastronomie bleibt weiterhin geschlossen.

Was bleibt weiter in Kraft

Im Oktober letzten Jahres hatte die Regierung das Gesundheitsgesetz geändert. Diese Modifizierung wird es ermöglichen, einige der Maßnahmen beizubehalten, die die Verantwortlichen weiterhin aufrechterhalten möchte. Dazu ist auch keine Zustimmung des TSJC notwendig. Beispielsweise dürfen in Geschäften und in Innenbereichen gastronomischer Einrichtungen auch weiterhin nur 30% ihrer Kapazität genutzt werden. Darüber hinaus müssen Betriebe der Nachtgastronomie mit der Wiedereröffnung weiter warten.

Anders verhält es sich mit dem Verbot von Familien- bzw. Freundes-Treffen mit mehr als 6 Personen. Dieses müsste vom Obersten Gerichtshof von Katalonien ratifiziert werden, da es die Grundrechte beeinträchtigt.

Dem Text zufolge hat die Generalitat aber weiterhin die Befugnis, “Aktivitäten, den Personenverkehr und die Dienstleistungen bestimmter Sektoren” einzuschränken. 

Was sagt das katalanische Gesundheitsgesetz?

Die Regierung kann aufgrund eines Übertragungsrisikos von Covid19 die Mobilität innerhalb der Region einschränken. Das deutlichste Beispiel dafür ist die Schließung des Landkreises Segrià im vergangenen Sommer, die ohne Alarmzustand angeordnet wurde.

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Freie Ein- und Ausreise ab 9. Mai in Katalonien (Foto: ACN)

Die Mobilität kann auf wesentlichen Gründen beschränkt werden, einzeln oder mit zusammenlebenden Personen. Das Gesetz erlaubt der Regierung jedoch nicht, Reisen vollständig zu verbieten. Dies ist nur möglich, wenn es zur Gewährleitung der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit notwendig ist.

Zusammenkünfte von Personen können mit Hilfe des Gesundheitsgesetzes nicht verboten, jedoch deren Anzahl der Teilnehmer begrenzt werden. Auch die Bedingungen zur Öffnung von öffentlichen Bereichen, Restaurants und Hotels darf die Regierung damit regulieren.


Wir haben zusammengefasst, was ab 9. Mai erlaubt ist

Ein- und Ausreise

Nachdem sich die epidemiologische Situation stabilisierte und leicht verbesserte, wurde am 26. April die Beschränkung der Mobilität innerhalb Kataloniens aufgehoben. Mit Ende des Alarmzustands wird es möglich sein, die autonome Gemeinschaft Katalonien ohne triftigen Grund zu betreten und zu verlassen.

Gastronomie

Die Öffnungszeiten gastronomischer Einrichtungen werden mit der Aufhebung des Alarmzustands ebenfalls erweitert. Bisher waren sie auf 7.30 bis 17 Uhr limitiert. Ab 9. Mai können Gäste sowohl auf Terrassen als auch im Inneren durchgehend von 7.30 bis 23 Uhr bewirtet werden. Dabei sind in Innenbereichen der Lokale aber weiterhin nur 30% der üblichen Kapazität gestattet. Auch der Anstand zwischen den Tischen muss weiter gewährleistet sein.

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Schwimmbäder bleiben auf 50% der Kapazität limitiert (Foto: BarcelonAlemany.com)

Fitness-Center und Schwimmbäder

Diese sind bereits seit Anfang März wieder geöffnet und auch Umkleidekabinen können seitdem wieder genutzt werden. Weiterhin bestehen bleibt aber die Beschränkung auf eine Kapazität von 50% und die Vorgabe ausreichende Belüftung zu gewährleisten. Darüber hinaus empfehlen die Gesundheitsbehörden, wenn möglich zu Hause zu duschen.

Geschäfte

Sowohl Einkaufszentren, als auch sonstige Läden und Geschäfte können ihre gesamte Verkaufsfläche unabhängig der Größe nutzen. Geöffnet werden darf dann sogar bis 22 Uhr. Beschränkt bleibt aber weiter die Kapazität auf 30%. 

Treffen 

Auch über den 9. Mai hinaus bleibt das Limit der Anzahl von 6 Personen bei privaten Treffen gültig. Diese dürfen dann allerdings aus verschiedenen Haushalten sein. Das bedeutet, dass sich bis zu sechs Personen aus sechs verschiedenen Lebensgemeinschaften treffen können.

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In Bibliotheken und Museen darf es wieder Events geben (Foto: BarcelonAlemany.com)

Bibliotheken und Museen

Die Beschränkung auf eine Kapazität von 50% wird weiterhin Gültigkeit haben. Kulturelle Aktivitäten dürfen innerhalb dieser Regelung stattfinden.

Kultur

In Einrichtungen wie Theater und Kinos bleibt die Limitierung vorerst bestehen. Veranstaltungen dürfen durchgeführt werden, solange nur 50% der Kapazität genutzt werden und die Teilnehmerzahl 1000 Personen nicht übersteigt. Events sind dann auch wieder bis 23 Uhr erlaubt.


Endgültige Deeskalation

Der Innenminister, Miquel Sàmper, erklärte, dass die verantwortlichen Behörden derzeit an einem endgültigen Deeskalationsplan arbeiten. Laut Sàmper wird dieser „langsam aber sicher sein, ein exakter Zeitplan steht allerdings noch nicht fest.“


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