Die Generalitat kündigte heute weitere Lockerungen der Maßnahmen an. Ab Montag sind unter anderem mehr Stunden für die Gastronomie erlaubt.


Procicat traf sich auch an diesem Donnerstag, um über mögliche Änderungen der Regeln zur Eindämmung des Coronavirus zu beraten. Eines der Themen war dabei, dem Sektor der Gastronomie mehr Flexibilität zu genehmigen. Vertreter der Branchen hatten das seit Woche gefordert und die Behörden gingen nun darauf ein. Ab der kommenden Woche gestatten sie mehr Stunden für die Gastronomie.

Argimon und Padrós fordern “Luft zum Atmen”

Bereits am Dienstag hatte sich der Sekretär des Gesundheitsamts, Josep Maria Argimon, für leichte Lockerungen in bestimmten Sektoren ausgesprochen. „Wir müssen den Leuten wieder langsam mehr Möglichkeiten geben, ihren Aktivitäten nachzugehen“, sagte er.

In der gleichen Art argumentierte auch Jaume Padrós, der Präsident der Ärztekammer von Barcelona. Gegenüber der Presse sprach er davon, „dass man die Beschränkungen nach und nach ein wenig zurückzunehmen sollte.

Durch die Unsicherheit leiden viele Menschen emotional und mental. Viele haben Angst ihren Job zu verlieren, oder diesen nicht wiederzubekommen bzw. fürchten Einkommenseinbußen. Die schlimmste Krankheit, die wir haben können, ist Armut. Und die zweite ist die mentale Beeinflussung. “

Was ist ab Montag, den 8. März erlaubt

Gastronomie

Wie die Behörden beschlossen haben, gibt es mehr Stunden für die Gastronomie. Bars und Restaurants dürfen ab 7.30 Uhr morgens bis 17 Uhr am Nachmittag durchgehend ihre Gäste bewirten. Bisher war dies nur in zwei limitierten Zeitfenster am Morgen und am Mittag möglich.

In Bezug auf die Kapazität gibt es keine Änderungen: Im Inneren sind weiterhin 30% gestattet. In Außenbereichen gibt es keine Begrenzung, nur die Tische müssen einen Sicherheitsabstand einhalten. Ebenfalls bleibt es beim Limit von maximal 4 Personen, mehr dürfen es nur sein, wenn alle aus einem Haushalt stammen. 

Bestehen bleibt die Möglichkeit während des restlichen Tages Speisen und Getränke „ausser-Haus“ zu verkaufen, bzw. dieses nach Hause zu liefern. Die Gastronomie in Einkaufszentren bleibt weiterhin geschlossen.

Mobilität, Treffen und Ausgangssperre

Die am 8. Februar in Kraft getretene Beschränkung der Mobilität bleibt auf Landkreisebene bestehen. In diesem Zusammenhang gelten auch die Ausnahmen wie beispielsweise der Weg zur Arbeit oder zur Universität. Welches Formular für welche der autorisierten Aktivitäten zu nutzen ist, erklärt unser Artikel.

Die Ausgangssperre gilt weiterhin zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.

Auch bei Treffen in Familie oder mit Freunden gibt es keine Änderungen. Zusammenkünfte dürfen mit maximal 6 Personen stattfinden, wobei sie nicht mehr auf zwei Haushalte beschränkt sind.

Bildung

Vorlesungen in Universitäten können wieder besucht werden. Hierbei gilt allerdings eine Kapazität von 30% der. Die jeweilige Hochschule kann selbst entscheiden, wie diese Kapazitätsbeschränkung angewendet wird. Es war bereits geplant, dass Studenten des zweiten Studienjahres wieder in die Universität gehen können. Dies wurde jetzt auf alle Kurse erweitert.

Die schulischen Einrichtungen können alle Altersklassen wieder vor Ort unterrichten.

Die Freizeit- und außerschulische Sportarten werden auf die Sekundar-, Hochschul- und Berufsausbildung ausgedehnt. Beim Schulsport gibt es keine Begrenzung der Teilnehmer mehr und man kann an den zulässigen Wettbewerben teilnehmen.

Änderungen ab 8. März
Lockerungen auch im Sportbereich (Foto: BarcelonAlemany.com)

Sport

Die wichtigste Neuheit im Sportbereich ist die Wiederaufnahme der Vereins-Wettbewerbe über 16 Jahre. Der Rest bleibt weiter ausgesetzt, mit Ausnahme von professionellen Wettbewerben.

Die andere Änderung betrifft Fitnessstudios und Sportanlagen. Hier können die Mitglieder die Bereiche der Umkleideräume wieder benutzen.

In Innenräumen sind Gruppenaktivitäten wieder zulässig, wenn eine ausreichende Belüftung und eine maximale Kapazität von 30% gewährleistet wird. In den Schwimmbädern beträgt die maximale Kapazität 50%.

Kultur

In Museen, Kunstgalerien, Ausstellungshallen und Bibliotheken können wieder kulturelle Veranstaltungen mit einer Kapazität von 50% durchgeführt werden.

Bei kulturellen Aktivitäten der darstellenden Künste und Musik (Kinos, Theater, Auditorien, Zirkusse, Konzertsäle) gibt es keine Änderungen: Sie können mit einer Kapazität von 50% und maximal 500 Zuschauern pro Aufführung veranstaltet werden.

Im Freien bzw. in geschlossenen Räumen mit garantierter Belüftung, können bis maximal 1.000 Personen teilnehmen. Dabei ist allerdings eine vorherige Reservierung und Sitzplatzzuteilung vorgeschrieben.

Alle traditionellen und städtischen Kulturaktivitäten bleiben suspendiert. Dies gilt ebenfalls für Konferenzen, Tagungen, Messen und allen Veranstaltungen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass Menschenmengen entstehen.


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