Maskenpflicht im Freien

Pedro Sánchez hatte die Vorschrift nach dem Meeting der Regionalpräsidenten bekanntgegeben. Doch welche Ausnahmen hat die Maskenpflicht im Freien

SPANIEN, EUROPA PRESS. Lange Zeit sah es so aus, als wäre Spanien auf einem guten Weg, die Coronavirus-Pandemie unter Kontrolle zu bekommen. Seit einigen Wochen jedoch ist das Gegenteil der Fall und die Zahlen steigen landesweit wieder. Gemeinsam mit den Präsidenten der autonomen Gemeinschaften wurde daraufhin eine Regelung beschlossen, die landesweit gelten wird: Die Maskenpflicht im Freien.

Einigen Regionalverantwortlichen war die erneute Einführung dieser Vorschrift sogar noch zu wenig. Nach dem virtuellen Treffen wurden die Maßnahmen als “eindeutig unzureichend” erachtet und dem spanischen Sánchez mangelnder Mut vorgeworfen.

Über ein Jahr lang war es Pflicht, die Maske nicht nur in Innenbereichen, sondern auch auf der Strasse zu tragen. Erst am 26. Juni 2021 wurde es von Pedro Sanchez aufgrund der zu jenem Zeitpunkt positiven Situation der Gesundheitskrise aufgehoben. Die derzeitige Lage der Pandemie in Spanien lässt die Verantwortlichen nun reagieren und ab 24. Dezember gilt die Maskenpflicht im Freien erneut. 

Die Maßnahme tritt am Freitag, 24. Dezember in Kraft. Sie soll die sogenannte sechste Welle der Coronavirus-Pandemie eindämmen die unter sehr großen Einfluss der neuen Omikron-Variante steht. Eine Welle, die diese Woche unter anderem zweimal in Folge zu einem Rekord von über 60.000 neuen Fällen geführt hat.

Nachdem die Regelung am Donnerstag genehmigt wurde, veröffentlichte es kurz darauf auch das offizielle Amtsblatt der spanischen Regierung, BOE.

“Ausser man befindet sich in der Natur oder macht Sport…“

Carolina Darias, Spanische Gesundheitsministerin

Die Maßnahme wurde im Anschluss an den Ministerrat von der Gesundheitsministerin Spaniens der Presse gegenüber erläutert:

“Mit dieser neuen Verordnung müssen wir jedes Mal, wenn wir aus dem Haus gehen, eine Maske tragen. Ausnahmen sind dabei nur die Ausübung von sportlichen Aktivitäten oder wenn man sich in der freien Natur befindet.”

Es gibt jedoch einige weitere Umstände, in denen Sie die Maske auf der Straße abnehmen können. Wir erläutern die Ausnahmen.

Ausnahmen bei der Maskenpflicht im Freien

Die gesamte Bevölkerung (dies beinhaltet Personen ab sechs Jahren) müssen eine Gesichtsmaske tragen. Dies ist unabhängig davon, ob sie eineinhalb Meter von anderen Personen entfernt sind. Davon ausgenommen sind:

  • Sportliche Aktivitäten im Freien. Die Maskenpflicht wird beim Sport im Freien nicht bestehen, solange es individuell ist und der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird.
  • Aktivitäten in der Natur. Aktivitäten am Strand oder in den Bergen können ohne Maske durchgeführt werden, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird.
  • Personen in für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Räumen, wie zum Beispiel Gärten von Pflegeheimen, werden von der Maskenpflicht befreit.

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