Die neuen Lockerungen

Neue Lockerungen

Die Situation der Coronavirus-Pandemie verbessert sich konstant von Tag zu Tag. Aus diesem Grund hat Procicat bei der wöchentlichen Sitzung die Zustimmung für die neuen Lockerungen gegeben.

KATALONIEN, ACN. Wie jede Woche werden bei einem Treffen der katalanischen Regierung und der Zivilschutzbehörde Procicat die aktuelle Lage der Gesundheitskrise analysiert. Dabei wurde entschieden, dass aufgrund der kontinuierlichen Verbesserung der Situation weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus flexibilisiert werden. Bereits Anfang der Woche wurde angedeutet, dass durch die rückläufigen Zahlen der Pandemie (Barcelonalemany berichtete), die neuen Lockerungen möglich sein könnten.



„Ein weiterer, wenn auch kleiner Schritt auf dem Weg zurück in die Normalität.“ Mit diesen Worten kündigte ein Sprecher der Regierung die weiteren Lockerungen an, die bereits ab Freitag, 4. Juni gelten werden. Diese wirken sich vor allem auf den Sektor des Gastgewerbes und die Kultur aus. Die erlaubten Öffnungszeiten für gastronomische Betriebe werden erneut ausgeweitet. Im Bereich des Einzelhandels dürfen mehr Kunden eingelassen werden. Bei Veranstaltungen werden wieder mehr Teilnehmer erlaubt sein, Bars und Restaurants in Kinos und Theatern dürfen wieder öffnen.

Längere Öffnungszeiten



Die erlaubten Öffnungszeiten ändern sich für verschiedenen Sektoren. Demnach gewinnen die Gastronomie, die sogenannten „24h“-Supermärkte, Shops in Tankstellen und kulturelle Einrichtungen eine Stunde. Bisher waren die Geschäftszeiten bis Mitternacht limitiert, ab Freitag darf bis 1 Uhr nachts geöffnet bleiben.

Die beliebten Picknick-Plätze der gesamten Region dürfen nun auch wieder privaten Gruppen nutzen. Bisher war dies auf Aktivitäten von Bildungseinrichtungen begrenzt. Dabei ist das Essen und Trinken gestattet, die Gruppen dürfen allerdings nicht grösser als 10 Personen sein.

Ebenfalls dürfen gastronomische Einrichtungen in Theatern, Kinos und Konzertsälen wieder ihre Aktivitäten aufnehmen.

Erweiterte Kapazitäten

neue Lockerungen 04.06.
Fitness-Center dürfen mehr Kunden trainieren lassen (Foto: Europa Press)

Die neuen Lockerungen betreffen ebenfalls das erlaubte Limit der üblichen Auslastung verschiedener Bereiche. Unter anderem sind in Vergnügungs- und Freizeitparks und in Markthallen wieder 70% der gewöhnlichen Kapazität erlaubt. Bisher war diese auf 50% begrenzt.

Die maximale Kapazität für Geschäfte und Boutiquen wird von 50 und 70% erweitert. Gleiches gilt für Sportvereine und Fitness-Center.

Auch auf kulturelle Aktivitäten und sportlichen Wettkämpfen in Außenbereichen wirken sich die Änderungen aus. In Einrichtungen, die normalerweise Platz für mehr als 15.000 Personen haben, darf 20% der üblichen Kapazität genutzt werden.

An Orten mit einer Kapazität von maximal 15.000 Teilnehmern bleibt die Begrenzung von höchstens 3000 Personen bestehen. In diesen Fällen müssen voneinander abgetrennte Zonen für Zugangs- und Ausgangskontrollen, Toiletten und Gastronomie eingerichtet werden. Die Veranstaltungen dürfen nur mit zuvor fest zugewiesenen Sitzplätzen stattfinden.

In Vergnügungs- und Freizeitparks und auch Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen wird die Kapazität von 30 bis 50 % erhöht. In öffentlichen Einrichtungen wird sie von 50 auf 70 % erhöht, wenn sie über eine ausreichende Belüftungsbedingungen verfügen.

Mehr erlaubte Teilnehmer auf grossen Geländen (Foto: Europa Press)

Großraum-Taxis

Mit den aktuellen Änderungen wird auch die Beschränkung der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 9 Plätzen aufgehoben. Bisher war die Belegung von Taxis und VTCs mit bis zu neun Sitzplätzen auf maximal sechs Personen inklusive Fahrer beschränkt und die Belegung des Beifahrersitzes war nicht erlaubt. 

Metro in Barcelona

Im Zusammenhang mit den verlängerten Öffnungszeiten für den Sektor der Gastronomie passen die öffentlichen Verkehrsmittel ihre Dienstleistungen an. Mit Wirkung des 4. Juni werden die Züge der Metro an den Wochenenden länger fahren. Somit verlängern sich die Betriebszeiten in den Nächten von Freitag zu Samstag und Samstag zu Sonntag bis 2 Uhr nachts.


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