Bei den ‚Eleccions municipals‘ wählen

Die Bürgermeisterwahlen stehen 2023 auf dem Programm. Wir erklären, wie EU-Bürger bei den ‚Eleccions municipals‘ wählen können.

BARCELONA / REDAKTION. Es ist nicht neu, dass wenn man als EU-Ausländer in Spanien nur eingeschränkte Rechte beim Wählen hat. Doch zumindest in seinem Wohnort kann man als registrierter Einwohner mitentscheiden, wer das nächste Stadtoberhaupt wird. Am 28. Mai 2023 finden in Barcelona Kommunalwahlen statt. Auch der Anteil der deutschsprachigen Gemeinschaft und ihre Stimmen könnte dabei eine entscheidende Rolle spielen. 

Was müssen Deutsche und Österreicher tun, um bei den ‚Eleccions municipals‘ wählen zu können und mitzuentscheiden, wer Bürgermeister der Stadt wird.

Als Einwohner in Barcelona gemeldet?

In den Wahlprogrammen der verschiedenen Kandidaten stehen neben anderen vor allem Themen wie Klimawandel, Stadtplanung, Soziales, Feminismus und LGTBI-Rechte, Wirtschaft und Tourismus.

Wahlberechtigt ist man als Deutscher oder Österreicher bei den Wahlen in Barcelona im Mai 2023, wenn man als Bewohner der Stadt registriert ist. Doch was ist zu beachten, um bei den Wahlen teilzunehmen?

Stimmzettel bei einer Kommunalwahl (Foto: bcbn.com)

Wer einen Brief vom ‚Oficina del Cens‘, dem regionalen Wahlregister erhalten haben, muss das Antragsformular ausfüllen und es per Post zurücksenden. Dabei ist kein Porto notwendig.

Etwas mehr Aufwand haben diejenigen, die keinen Brief erhalten. In diesem Fall ist es notwendig einen, einen Termin beim „Bürgerservicebüro“ zu vereinbaren. Diesen erhält man entweder telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 010 oder auf dieser Website der Stadt Barcelona.

Brief vom ‘Oficina del Cens’ (Foto: BarcelonAlemany.com)

Frist und Voraussetzung zur Registrierung

Bis wann muss man sich beim offiziellen Wahlregister der Stadt anmelden, um seine Stimme bei den Kommunalwahlen abgeben zu können? Der Stichtag für die Registrierung als deutscher oder österreichischer ‚Resident‘ im Wahlregister ist der 30. Januar 2023. Bis zu diesem Tag muss die Eintragung ins kommunale Wählerverzeichnis und der förmliche Wille, seine Stimme bei der Wahl abgeben zu wollen, eingereicht werden.

Darüber hinaus müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, um sich ins Register eintragen lassen und bei den ‚Eleccions municipals‘ wählen zu können:

– eine der Bedingungen ist, dass man das 18. Lebensjahr vollendet hat.

– außerdem ist die Anmeldung im Einwohnermeldeamt (empadronament) notwendig. (Hinweis: diese muss als Resident alle fünf und als Nicht-Resident alle zwei Jahre erneuert werden!)

Wer im Besitz der spanischen Staatsangehörigkeit ist, muss keinerlei Formalitäten erledigen. Die Information über den Ort, an dem man wählen kann, wird an die Adresse geschickt, an der man gemeldet ist.


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